Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung abgewogen. Satzung und Begründung sind entsprechend anzupassen.

Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist nicht erforderlich, da es sich lediglich um redaktionelle Anpassungen und Reaktionen auf Stellungnahmen handelt, von denen die Belange dritter nicht abwägungsrelevant betroffen sind.